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Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

Gemeinsam stark und zufrieden: In ambulant betreuten Wohngruppen leben Sie zusammen mit anderen Pflegebedürftigen in einer Art „Pflege-WG“. Auf diese Weise haben Sie einerseits Raum für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Andererseits sind Sie dennoch nicht allein sondern in Gesellschaft mit Ihren Mitbewohnern. Pflege und Betreuung erhalten Sie individuell nach Ihrem Bedarf.

Voraussetzungen

Eine Wohngemeinschaft im Sinne der Pflegeversicherung liegt dann vor, wenn mindestens drei und höchstens zwölf Personen in einer Wohneinheit zusammenziehen. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen einen Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Wohngruppenzuschlags haben. Anspruchsberechtigt sind Personen, die an der Neugründung der ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind. Mit dem Förderbetrag können Sie Ihre gemeinsame Wohnung altersgerecht oder barrierearm umgestalten lassen.

Die Gründung der ambulant betreuten Wohngruppe beginnt frühestens mit dem Einzug der dritten anspruchsberechtigten Person. Zieht ein weiterer Anspruchsberechtigter maximal sechs Monate nach dem Einzug der dritten anspruchsberechtigten Person in die Wohngemeinschaft, so kann auch dieser als Gründungsmitglied der Wohngruppe gewertet werden. Voraussetzung ist, dass die Mitbewohner einen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag haben. Zu den Gründungsmitgliedern zählen dabei auch diejenigen Personen, die bereits vorher dort gewohnt haben. Dies kann unter Umständen auch bedeuten, dass diese Personen bereits seit längerem alleine oder mit nicht Anspruchsberechtigten in der betreffenden Wohnung gelebt haben.

Bitte beachten Sie: Reichen Sie Ihren Antrag innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bei uns ein.

Höhe der Leistungen

Sofern die Voraussetzungen insgesamt erfüllt sind, kann jeder Anspruchsberechtigte einen Förderbetrag von bis zu 2.500 Euro erhalten. Insgesamt ist der Förderbetrag auf 10.000 Euro je Wohngruppe begrenzt.

Sofern mehr als vier Anspruchsberechtigte den Förderbetrag beantragen, wird dieser entsprechend anteilig aufgeteilt. Dabei wird der Höchstförderbetrag je Wohngruppe von 10.000 Euro durch die Anzahl der förderberechtigten Bewohner geteilt.

Diesen Förderbetrag gewähren wir Ihnen neben den Leistungen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und neben dem Wohngruppenzuschlag.

Ablauf

Erhalten Sie noch keinen Wohngruppenzuschlag oder wurde über Ihren Antrag noch nicht entschieden, so prüfen wir zunächst das Vorliegen Ihrer Anspruchsvoraussetzungen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, prüfen wir im nächsten Schritt die Anspruchsvoraussetzungen auf Gewährung des einmaligen Förderbetrags.

Unsere Pflegeberatung compass steht Ihnen zur Seite

Hilfe und Unterstützung bietet Ihnen auch unsere private Pflegeberatung compass. Gerne können Sie sich unter der bundesweit gebührenfreien Servicenummer 0800 101 88 00 direkt an die qualifizierten Mitarbeiter der telefonischen Pflegeberatung von compass wenden. Auf Wunsch berät Sie compass auch bei Ihnen zu Hause. Dieser Service ist für Sie kostenlos.