
Wiederaufnahme in die Grundversicherung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) nach Ende eines Urlaubs ohne Bezüge (UoB)
Frühere Mitglieder der PBeaKK, die ihre Mitgliedschaft bei UoB gekündigt hatten, können bei Unterbrechung oder Beendigung dieses Urlaubs die Mitgliedschaft auf Antrag neu erwerben.
Der Aufnahmeantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihres UoB bei der PBeaKK eingehen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ende Ihres UoB, wenn der Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats nach diesem Ereignis bei uns vorliegt.
Bei einer späteren Antragstellung beginnt die Mitgliedschaft mit dem Ersten des auf den Eingang des Antrags bei der PBeaKK folgenden Monats. Der Beginn der Mitgliedschaft kann auch zum Ersten eines späteren Monats - längstens zum Beginn des übernächsten Jahres nach der Antragstellung - beantragt werden.
Geht der Antrag mehr als 3 Monate nach der Beendigung des UoB bei uns ein, ist eine erneute Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Für Ihre Wiederaufnahme sind folgende Unterlagen einzureichen
- Antrag zur Aufnahme in die Grundversicherung (zu finden unter dem Menüpunkt - Formulare)
- Antrag zur Aufnahme in die Private Pflegepflichtversicherung (zu finden unter dem Menüpunkt - Formulare)
- Verfügung über Ihre Dienstaufnahme
- ggf. Verfügung über das Ende Ihres UoB
- eine aktuelle Bezügemitteilung
- Endbescheinigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung
Hat Ihre Grundversicherung während des UoB geruht und wurde für die private Pflegepflichtversicherung eine Anwartschaftsversicherung (AWV) abgeschlossen, so ist keine Neuaufnahme notwendig. Ihre ruhende Mitgliedschaft und die AWV leben mit Beendigung des UoB wieder auf.
In diesem Fall genügt statt dem Antrag zur Aufnahme in die Grund- und Pflegeversicherung die Mitteilung über die Beendigung Ihres UoB. Diese zeigen Sie uns mit dem Vordruck „Änderungsformular Mitglied“ (zu finden unter dem Menüpunkt - Formulare) an. Die sonstigen Nachweise
- Verfügung über Ihre Dienstaufnahme
- ggf. Verfügung über das Ende Ihres UoB
- Endbescheinigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung
senden Sie uns zusammen mit Ihrer Veränderungsanzeige zu. Wir veranlassen dann alles Weitere.