PostbeamtenKrankenkasse

Zusatzversicherung – Grundstufe

Ein Telefon oder Fernseher im Krankenzimmer ist heute selbstverständlich. Doch Achtung: Für beides müssen Sie oft selbst zahlen. Ebenso für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Mit den Tagegeldern aus unserer Zusatzversicherung Grundstufe können Sie Mehrkosten im Krankenhaus und während einer Reha abdecken. 

Im Krankenhaus aber auch während einer Rehabilitationsmaßnahme können zahlreiche zusätzliche Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Zuzahlungen je Aufenthaltstag, die Unterbringung im Zweibett- oder Einzelzimmer oder Telefon und Fernseher am Krankenbett. Auch nach dem Krankenhausaufenthalt oder der Reha können noch Kosten anfallen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe. Diese Mehrkosten lassen sich mit den Tagegeldern aus der Grundstufe zum Teil abdecken. 

Welche Leistungen werden geboten?

Krankenhausaufenthalt

Für jeden Tag Ihres vollstationären Aufenthalts im Krankenhaus erhalten Sie 8,20 Euro. Voraussetzung: Das Krankenhaus berechnet ein Entgelt für die allgemeinen Krankenhausleistungen, welche der zuständige Kostenträger (zum Beispiel die Grundversicherung der PBeaKK oder die gesetzliche Krankenkasse) bezahlt. Das Tagegeld wird auch für Behandlungen im Geburtshaus oder Hospiz gezahlt. 

Rehabilitationsmaßnahme

Bei einer genehmigten vollstationären Reha-Maßnahme wird ein Tagegeld in Höhe von 8 Euro gezahlt. Hierzu gehören auch die Entwöhnungsbehandlung von Abhängigkeitskranken sowie Anschlussheilbehandlungen. Ebenfalls wird ein Tagegeld für Mutter-/Vater-Kind- und familienorientierte Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemein

Alle Mitglieder in der Grundversicherung der PBeaKK können die Grundstufe für sich und ihre mitversicherten Angehörigen abschließen. Diese können auch dann aufgenommen werden, wenn sie nicht in der Grundversicherung mitversichert sind. Bei Kindern gilt als Voraussetzung die Berücksichtigungsfähigkeit im Familienzuschlag beziehungsweise ein Anspruch auf Kindergeld.

Versicherte ohne Grundversicherung (zum Beispiel Tarifkräfte) und ihre Angehörigen, können die Grundstufe nur dann abschließen, wenn sie bereits eine andere Zusatzversicherung der PBeaKK abgeschlossen haben (ausgenommen AKV-Stufe).

Auch wenn Sie als Mitglied nicht selbst in der Grundstufe versichert sind, können Ihre Angehörigen in der Grundstufe versichert werden.

Besonderheit

Sie dürfen in den letzten sechs Monaten nicht länger als ein Tag vollstationär im Krankenhaus behandelt worden sein. Davon ausgenommen sind längere Aufenthalte aufgrund von Beschwerden während der Schwangerschaft oder einer Geburt.

Gibt es Wartezeiten?

Krankenhausaufenthalt

Die Wartezeit, um erstmalig Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt beanspruchen zu können, beträgt drei Monate. Bei einer Entbindung verlängert sich die Wartezeit auf acht Monate. Für Kinder, die vom Tage ihrer Geburt an versichert sind, gilt eine verkürzte Wartezeit von 14 Tagen.

Rehabilitationsmaßnahme

Die Wartezeit für den erstmaligen Anspruch auf das Tagegeld bei einer vollstationären Reha-Maßnahme beträgt acht Monate.

Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?

Krankenhausaufenthalt

  • 1. Versicherungsjahr: maximal 50 Tage
  • 2. und 3. Versicherungsjahr: jeweils maximal 100 Tage
  • ab dem 4. Versicherungsjahr: unbegrenzt
  • Bei psychiatrischen Krankenhausaufenthalten oder Suchtbehandlungen sind die Leistungen auf höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. 

Rehabilitationsmaßnahme

Bei einer vollstationären Reha-Maßnahme erhalten Sie das Tagegeld für maximal 42 Tage je Aufenthalt.


Überblick

  vollstationärer Krankenhausaufenthalt
vollstationäre
Rehabilitationsmaßnahme 
Leistungen pro Tag8,20 €8 €
Wartezeiten

3 Monate

Ausnahmen hiervon sind unter dem Punkt „Wartezeiten“ aufgeführt

8 Monate
Begrenzungen1.Versicherungsjahr 50 Tage42 Tage je Aufenthalt
2.Versicherungsjahr100 Tage42 Tage je Aufenthalt
3.Versicherungsjahr 100 Tage42 Tage je Aufenthalt
ab dem 4.Versicherungsjahr unbegrenzt42 Tage je Aufenthalt

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Beiträge in der Grundstufe werden in Abhängigkeit des Aufnahmealters berechnet. Für Kinder, Voll- und Halbwaisen gilt abweichend ein einheitlicher Beitrag von 0,48 Euro. Um das Aufnahmealter zu ermitteln, wird vom Aufnahmejahr das Geburtsjahr des zu Versichernden abgezogen. Der Tag und der Monat der Geburt bleiben dabei unberücksichtigt. Mithilfe unseres Beitragsrechners auf unserer Internetseite können Sie sich Ihren persönlichen Beitrag einfach und bequem errechnen.

Rechenbeispiel:

Aufnahmejahr 2021 – Geburtsjahr 1961 = Aufnahmealter 60

Monatsbeiträge in der Grundstufe (in Euro)

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Beiträge für Neuabschlüsse:

AufnahmealterBeitragAufnahmealterBeitragAufnahmealterBeitrag
bis 161,59432,76704,62
171,62442,81714,73
181,65452,86724,84
191,68462,90734,96
20 1,71472,95745,07
211,74483,00755,19
221,78493,05765,31
231,81503,09775,43
241,85513,14785,55
251,89523,20795,68
261,93533,25805,80
271,97543,31815,91
282,02553,37826,03
292,06563,43836,14
302,11573,49846,25
312,16583,56856,34
322,21593,63866,43
332,27603,70876,51
342,32613,78886,57
352,37623,86896,61
362,42633,94906,65
372,47644,03916,68
382,52654,12926,72
392,57664,21936,76
402,62674,31946,80
412,67684,41956,84
422,72694,51 
Kinder, Voll- und Halbwaisen 
0,48

Sonstiges

  • Haben Sie auch die Aufbaustufe abgeschlossen, erhalten Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt sowie im Geburtshaus und Hospiz zusätzlich Leistungen in Höhe von 9,50 Euro pro Tag. Es gelten dieselben Begrenzungen wie in der Grundstufe. Die Aufbaustufe ist seit 1987 für Neuaufnahmen geschlossen.
  • Von Versicherten, die nicht in der Grundversicherung sind, benötigen wir eine Bescheinigung des Krankenhauses oder der Krankenkasse, auf der das Aufnahme- und Entlassungsdatum vermerkt sind und aus der die Anspruchsgrundlage für die Bewilligung hervorgeht. Diese Bescheinigung fügen Sie bitte dem Leistungsantrag bei. 
  • Bitte beachten Sie: Tarifkräfte und ihre Angehörigen, die in keiner anderen Zusatzversicherung versichert sind, können nicht mehr in die Zusatzversicherung aufgenommen werden, wenn sie die Grundstufe beenden.
  • Die Grundstufe kann frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn Ihre Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Versicherungsbestätigung bei der PBeaKK eintrifft, wird die Kündigung bereits zum Ende des ersten Monats wirksam.