
Zahnärztliche Vorsorgeleistungen
Mitgliedergruppe: A, B, C, E
Ein strahlendes Lächeln, kräftige Zähne und gesundes Zahnfleisch: Wir empfehlen Ihnen, sich Ihre Zähne regelmäßig von Ihrem Zahnarzt überprüfen zu lassen - hierfür unterstützen wir Sie mit unseren Leistungen.
Prophylaktische Leistungen
Ob Beratung, professionelle Zahnreinigung oder Zahnversiegelung: Ihr Zahnarzt kann für zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen folgende Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen:
Leistung | Gebührenziffer GOZ 2012 |
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Beratung | GOÄ 1 |
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | GOZ 0010 |
Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest | GOZ 0070 |
Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten, innerhalb eines Jahres einmal berechnungsfähig | GOZ 1000 |
Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten, innerhalb eines Jahres dreimal berechnungsfähig | GOZ 1010 |
Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und Kariesbehandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung, innerhalb eines Jahres höchstens viermal berechnungsfähig | GOZ 1020 |
Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer | GOZ 1030 |
Professionelle Zahnreinigung, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. Nicht berechnungsfähig neben den Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090, 4100 | GOZ 1040 |
Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn | GOZ 2000 |
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied beziehungsweise mehrwurzligen Zahn, für denselben Zahn innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig; | GOZ 4050 GOZ 4055 |
Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach der Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, oder Implantat und auch Brückenglied. Neben den Nummern 1040, 4050 und 4055 nicht berechnungsfähig; | GOZ 4060 GOZ |