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Rehabilitationssport und Funktionstraining

Ihre Gesundheit durch gezielte Bewegung stärken – mit Rehabilitationssport und Funktionstraining. Beide Therapieformen sind ergänzende Rehabilitationsleistungen für Menschen, die von einer Behinderung bedroht oder bereits betroffen sind. Ihr Arzt entscheidet gemeinsam mit Ihnen, welches Training für Sie am besten geeignet ist und ob Sie über die hierfür notwendige Beweglichkeit und Belastbarkeit verfügen. 

Rehabilitationssport

Ziel des Rehabilitationssports ist, Ihre Koordination und Flexibilität zu verbessern, Ihre Ausdauer und Kraft sowie Ihr Selbstbewusstsein zu stärken. Das Training wirkt dabei mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf Ihren Körper. Langfristiges Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe – sodass Sie im Anschluss an Ihre Therapie selbstständig und eigenverantwortlich Übungen durchführen können, die Ihre Gesundheit stärken.

Rehabilitationssport wird typischerweise in der Gruppe durchgeführt. In den regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen werden unter anderem folgende Trainingsmethoden angewandt: Entspannungsübungen, Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Krankheitsbild. Ferner hilft Ihnen Ihr Trainer, psychosoziale Krankheitsfolgen zu bewältigen: Sie werden also ganzheitlich gestärkt.

Funktionstraining

Das Funktionstraining wirkt gezielt auf spezielle körperliche Strukturen, beispielsweise auf Muskeln und Gelenke. Dabei wendet Ihr Trainer Methoden aus der Krankengymnastik oder der Ergotherapie an – alles mit dem Ziel, Ihre körperliche Funktion zu verbessern oder zu erhalten. Ferner dient das Funktionstraining zur Schmerzlinderung und Bewegungsverbesserung.

Die bewegungstherapeutischen Übungen führen Sie in einer Gruppe mit anderen Patienten durch. Typische Trainingsarten sind Trockengymnastik oder Wassergymnastik. Daneben können auch Gelenkschutzmaßnahmen Bestandteil des Funktionstrainings sein.  Ferner übt Ihr Trainer gemeinsam mit Ihnen den Gebrauch von technischen Hilfen oder von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens.

Durchführen des Rehabilitationssports und des Funktionstrainings

Der Rehabilitationssport wird in der Regel von den örtlichen Rehabilitationssportgruppen durchgeführt, die über die Landesbehinderten-Sportverbände dem Deutschen Behinderten-Sportverband angehören. Für das Funktionstraining sind dies in der Regel die örtlichen Arbeitsgemeinschaften, die über die Landesverbände zur Deutschen Rheuma-Liga zählen.

Erstattung Ihrer Aufwendungen

Grundlage für unsere Erstattung von ärztlich verordnetem Rehasport und Funktionstraining ist die „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 26. November 2021“. Wichtig ist dabei die Einbindung in eine spezielle, nach dieser Rahmenvereinbarung anerkannte Gruppe. Diese Gruppen werden von Übungsleitern geleitet, die nicht zwingend zum anerkannten Behandlerkreis für Heilmittel gehören müssen.

Liegen bei Ihnen die notwendigen Voraussetzungen vor, übernehmen wir Ihre Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 12,00 Euro je Übungseinheit. Eigenbehalte oder Zuzahlungen sind nicht vorgesehen. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind nicht genehmigungspflichtig. Jedoch informieren wir Sie gerne vorab über Ihren Leistungsanspruch.

Bitte beachten: Wir übernehmen keine Kosten für Maßnahmen und Sportarten wie Rollstuhlkurse, Kampfsportarten, Sportarten der Selbstverteidigung und Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen – denn diese zählen nicht zum Rehabilitationssport und Funktionstraining. Nicht erstattungsfähig sind außerdem Übungen ohne medizinische Notwendigkeit, die lediglich für die Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens gedacht sind. Ferner erstatten wir weder Kosten für den Besuch eines Fitnessstudios noch für allgemeine Fitnessübungen. 

Unterlagen für unsere Erstattung

Rehabilitationssport und Funktionstraining werden Ihnen bei Bedarf von Ihrem Arzt verordnet. Für unsere Erstattung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ihre ärztliche Verordnung mit Angabe der medizinischen Notwendigkeit, der empfohlenen Rehabilitationssportart und den insgesamt verordneten Übungseinheiten
  • Ihr Teilnahmenachweis oder eine anderweitige Angabe des Behandlungszeitraums und der Anzahl der Übungseinheiten
  • Ihren Nachweis über die entstandenen Kosten, beispielsweise ein Rechnungsbeleg.

Dauer des Rehabilitationssports und des Funktionstrainings

Rehabilitationssport erkennen wir in der Regel für folgende Zeiträume an:  

LeistungÜbungseinheitenZeitraum
klassischer Rehabilitationssport50 18 Monate (Richtwert)
Rehabilitationssport in Herzgruppen90 30 Monate (Richtwert)
Rehabilitationssport bei herzkranken Kindern und Jugendlichen120 24 Monate (Richtwert)
Rehabilitationssport zur Stärkung des Selbstbewusstseins28

Ihre Aufwendungen für Funktionstraining sind bis zu 12 Monate erstattungsfähig. Eine längere Leistungsdauer oder Folgeverordnungen erkennen wir ausschließlich in wenigen Ausnahmefällen an. Darüber hinaus müssen hierfür besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

Egal, ob Rehabilitationssport oder Funktionstraining: Wir übernehmen Ihre Kosten ausschließlich für eine begrenzte Dauer. Denn das Ziel beider Therapieformen ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ – durch die angeleiteten Übungen sollen Sie motiviert werden, langfristig selbstständig aktiv zu werden und mit gezielter Bewegung Ihre Gesundheit zu stärken.