PostbeamtenKrankenkasse

Operation des Grauen Stars – Kataraktoperation
Information für Versicherte der Gruppe A

Die Augenerkrankung Grauer Star führt dazu, dass das Sehvermögen nachlässt. Eine wirksame Behandlungsmöglichkeit ist eine Kataraktoperation. Dabei wird die trübe Linse entfernt und durch eine neue, künstliche Linse ersetzt. Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen. 

Ärztliche Leistungen

Die Kataraktoperation gehört zur vertragsärztlichen Versorgung und kann von Ihrer Vertragsärztin/Ihrem Vertragsarzt über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Bei der vertragsärztlichen Versorgung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Bitten Sie die Praxis, alle vertragsärztlichen Leistungen zur Kataraktoperation über Ihre Krankenversichertenkarte abzurechnen.

Leistungen, die über die vertragsärztliche Versorgung hinausgehen, können Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt privat vereinbaren. Für diese privat vereinbarten Leistungen erhalten Sie eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).

Auslagen für Linsen

Zur vertragsärztlichen Versorgung gehört die Versorgung mit sogenannten monofokalen Intraokularlinsen. Dies sind Linsen für den Nah- oder Fernausgleich.

Bitte beachten Sie: Andere Linsen wie beispielsweise Multifokallinsen, torische Linsen oder Blaulichtfilterlinsen gehören nicht zur vertragsärztlichen Versorgung und müssen daher von Ihnen privat bezahlt werden.

Kostenerstattung für privatärztliche Leistungen und Auslagen für Linsen

Sie erhalten für privatärztliche Leistungen und Auslagen Beihilfe. Die Beihilfe beträgt in der Regel 50 Prozent und bei Versorgungsempfängern 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Darüberhinausgehende Kosten müssen Sie selbst tragen.

Werden die Kosten der Kataraktoperation von Ihrer Vertragsärztin/Ihrem Vertragsarzt komplett privat in Rechnung gestellt, können wir Ihre Rechnung nicht bearbeiten. Bitten Sie die Praxis deshalb, die mit der kassenärztlichen Vereinigung abgerechneten Leistungen in der GOÄ-Rechnung pauschal auszuweisen und in Abzug zu bringen.

Bitte reichen Sie Privatrechnungen mit einem Leistungsantrag bei uns ein.