
Unsere Leistungen auf einen Blick
Mitgliedergruppen A und E (A)
Mit den Leistungen aus unserer Grundversicherung erhalten Sie für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Die nachstehende Übersicht gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über unsere Leistungen. Diese Leistungen gewähren wir Ihnen überwiegend als sogenannte Sach- und Dienstleistungen. Das bedeutet: Ihre Leistungserbringer – beispielsweise Arztpraxen, Therapeuten und Apotheken – rechnen in der Regel direkt mit uns ab, oftmals ganz einfach und bequem über Ihre Versichertenkarte. Sie erhalten daher keine Rechnungen.
Unsere Leistungen
Leistungsart | Welche Leistungen erhalte ich? |
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Ärztliche und psycho-therapeutische Leistungen | Legen Sie Ihre Krankenversichertenkarte in der ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis vor. Ihre Ärzte und Ihre Psychotherapeuten rechnen direkt mit uns ab. |
Arznei- und Verbandmittel | Vertragsärzte stellen Ihnen ein rosafarbenes Kassenrezept aus. Legen Sie dieses Kassenrezept in Ihrer Apotheke vor, um Ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu erhalten. Bitte beachten Sie: Für Arzneimittel, die einen Festbetrag haben, müssen Sie die über den Festbetrag hinausgehenden Beträge selbst bezahlen. Bis Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen, haben Sie Zuzahlungen zu leisten. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 Prozent Ihrer Kosten. Dies sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro – jedoch niemals mehr als Ihre tatsächlichen Kosten. |
Behandlung im Ausland | Leistungen beantragen Sie – unter Vorlage Ihrer Belege – mit einem Leistungsantrag bei uns. Wir erstatten Ihnen grundsätzlich die notwendigen Kosten nach der Leistungsordnung B. Wir empfehlen Ihnen unsere Auslandsreisekrankenversicherung AKV-Stufe abzuschließen. |
Familien- und Haushaltshilfe | Leistungen für eine Familien- und Haushaltshilfe beantragen Sie – unter Vorlage Ihrer Belege – mit einem Leistungsantrag bei uns. Für eine Familien- und Haushaltshilfe erstatten wir Ihnen maximal 11 Euro pro Stunde und maximal 8 Stunden pro Tag – das heißt bis zu 88 Euro täglich. Zusätzlich übernehmen wir die entstandenen Fahrtkosten Ihrer Familien- und Haushaltshilfe. |
Fahrtkosten Hinweis: gilt nicht bei Fahrten zur Rehabilitation | Um Fahrkosten zu erstatten, benötigen wir grundsätzlich für jede einzelne Fahrt eine ärztliche Verordnung. Ausnahmen, bei denen die Vorlage einer ärztlichen Verordnung nicht erforderlich ist:
Fahrtkosten im Zusammenhang mit stationären Krankenbehandlungen einschließlich vor- oder nachstationären Behandlungen, ambulanten Operationen, ambulanten Behandlungen einer Erkrankung oder einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus übernehmen wir bis zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort. Sind die oben genannten Voraussetzungen gegeben, erstatten wir Ihnen:
Bis Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen, haben Sie Zuzahlungen zu leisten. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 Prozent Ihrer Kosten. Dies sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro – jedoch niemals mehr als Ihre tatsächlichen Kosten. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber „Fahrtkosten“. |
Heilmittel |
Mit folgenden Leistungserbringern haben wir Verträge geschlossen, sodass Ihre Kosten direkt über Ihre Krankenversichertenkarte mit uns abgerechnet werden:
Keine Verträge bestehen hingegen mit Logopäden. Leistungen können in diesem Bereich direkt mit uns abgerechnet werden, wenn es sich dabei um ortsübliche Kassensätze der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Für außervertragliche Leistungen – wie beispielsweise Fußreflexzonentherapie – gelten dieselben Regelungen wie für Mitgliedergruppe B. Gesetzliche Zuzahlungen oder Eigenbehalte brauchen Sie für Heilmittel nicht zu leisten. |
Heilpraktiker | Für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers können wir Ihnen keine Kassenleistungen erstatten. |
Hilfsmittel allgemein | Wir erstatten Ihnen grundsätzlich Hilfsmittel, die Ihnen ärztlich verordnet wurden – also Hilfsmittel, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Wichtiger Hinweis: Falls Sie das Hilfsmittel ohne vorherige Genehmigung selbst beschaffen, können Ihnen Selbstbehalte entstehen. |
Hörgeräte | Für Hörgeräte erstatten wir Ihnen grundsätzlich bis 1.500 EUR inklusive Zubehör je Ohr. Wir empfehlen Ihnen für Hörgeräte unsere Zusatzversicherung ISH-Stufe abzuschließen. |
Brillengläser und Kontaktlinsen | Leistungen für Brillengläser und Kontaktlinsen beantragen Sie – unter Vorlage Ihrer Belege – mit einem Leistungsantrag. Aufwendungen für Sehhilfen erkennen wir wie folgt an:
Wir empfehlen für Sehhilfen unsere Zusatzversicherungen Ergänzungsstufe Schritt 1 und Schritt 2 und die ISH-Stufe abzuschließen. |
Häusliche Krankenpflege | Für häusliche Krankenpflege übernehmen wir Ihre notwendigen Kosten bis zur Höhe der ortsüblichen Sätze der öffentlichen oder frei gemeinnützigen Träger. Diese Leistungen rechnet Ihr Leistungserbringer im Regelfall direkt mit uns ab. |
Krankenhaus-leistungen | Wir erkennen grundsätzlich die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen an. Diese werden im Regelfall von Ihrem Krankenhaus direkt mit uns abgerechnet. Sollten Sie belegärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte, dass diese Leistungen mit dem Leistungserbringer direkt über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Rechnungen von Belegärzten können wir nicht erstatten. Bis Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen, haben Sie Zuzahlungen zu leisten. Dies sind für jeden Krankenhaustag 10 Euro, jedoch höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr. |
Kurzzeitpflege bei fehlender | Ist aufgrund einer schweren Krankheit oder einer Verschlimmerung einer Krankheit eine Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich, erstatten wir Ihnen Leistungen für eine Kurzzeitpflege. Pro Kalenderjahr erkennen wir bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege an. Hierbei erstatten wir insgesamt höchstens 1.774 Euro im Jahr. |
Organspende | Falls Sie selbst Organspender sind, werden Ihre Kosten von der Krankenversicherung des Organempfängers getragen. Sind wir erstattungspflichtig, so sind folgende Kosten erstattungsfähig:
Für Organempfänger sind folgende pauschale Kosten erstattungsfähig:
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Palliativversorgung | Ihre Aufwendungen erkennen wir bis zur Höhe der Vergütungen an, die auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Hierfür benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. |
Rehabilitation Anschlussheilbehandlung, | Wir erstatten den pauschalen Tagespflegesatz, der mit den gesetzlichen Sozialleistungsträgern vereinbart ist. Bis Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen, haben Sie Zuzahlungen zu leisten. Dies sind 10 Euro täglich, insgesamt für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. |
Rehabilitation –stationär in Krankenhäusern und | Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Krankenhäusern und Einrichtungen, die unter ärztlicher Leitung stehen, erkennen wir grundsätzlich an. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür unsere vorherige Genehmigung benötigen.
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Rehabilitation – ambulant in einer Rehabilitations-einrichtung | Hier ist der pauschale Tagessatz erstattungsfähig, der mit den gesetzlichen Sozialleistungsträgern vereinbart wurde. |
Rehabilitation in einem anerkannten Kurort | Aktiv beschäftigte Personen, die in einem beamtenrechtlichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, erhalten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege täglich einen Betrag in Höhe von bis zu 16,00 Euro. |
Schwangerschaft und Geburt | Wir erkennen Ihre notwendigen Kosten für Hebammen, für ärztliche Leistungen und Krankenhausleistungen an, die im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt anfallen. |
Soziotherapie | Jede Verordnung von Soziotherapie bedarf der vorherigen Genehmigung. Es können bis zu 120 Stunden je Krankheitsfall innerhalb von 3 Jahren anerkannt werden. Ihre Aufwendungen erkennen wir bis zur Höhe der Vergütungen an, die auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bis Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen, werden Zuzahlungen fällig. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent Ihrer Kosten je Behandlungstag. Dies sind mindestens 5 und maximal 10 Euro – jedoch niemals mehr als Ihre tatsächlichen Kosten. |
Todesfälle | Wir erstatten die medizinischen Behandlungen bis zum Tode des verstorbenen Mitglieds beziehungsweise des verstorbenen mitversicherten Angehörigen. |
Vorsorge-, Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen | Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen erhalten Sie bei Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte als sogenannte Sach- und Dienstleistung. Ihr Arzt rechnet direkt mit uns ab. |
Zahnärztliche Leistungen | Zahnärztliche Leistungen beantragen Sie – unter Vorlage Ihrer Belege – mit einem Leistungsantrag. Wir empfehlen Ihnen für zahnärztliche Leistungen unsere Zusatzversicherungen Ergänzungsstufe Schritt 1 und Schritt 2 und die ISH-Stufe abzuschließen. |
Gut zu wissen: Mit unseren Zusatzversicherungen können Sie Geld sparen – wir bieten Ihnen Krankenhaustagegeld, Tagegeld für stationäre Rehabilitation, Leistungen für Zahnersatz, Implantate, Sehhilfen und Hörgeräte sowie unsere Auslandsreisekrankenversicherung „AKV-Stufe“.