
Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen
Gesund bleiben und Krankheiten vermeiden - ein Zugewinn an Lebensqualität. Egal in welchem Alter: ob Gesundheitsuntersuchung in der Kindheit, Krebsvorsorge im Erwachsenenalter oder regelmäßige Schutzimpfungen - wir stehen Ihnen mit unseren Leistungen zur Seite.
Früherkennung von Krankheiten
Aktuell übernehmen wir Ihre Kosten für folgende Untersuchungen:
Anspruchsalter | Vorsorgeuntersuchung | Rhythmus |
---|---|---|
0 bis 5 Jahre | Früherkennung von Krankheiten (gelbes Kinderuntersuchungsheft) | zehn Untersuchungen |
7 bis10 Jahre | Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen (U10 und U11) | zwei Untersuchungen |
12 bis14 Jahre | Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) | einmalig |
16 bis 17 Jahre | Ergänzende Jugendgesundheitsuntersuchung (J2) | einmalig |
ab 16 Jahre | HIV Präexpositionsprophylaxe: Beratungen, Untersuchungen und Verordnungen von Arzneimitteln zur Verhütung einer Ansteckung mit HIV | ohne |
ab 18 bis 34 Jahre | Gesundheitsuntersuchung Männer und Frauen mit Schwerpunkt Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes: Anamnese, körperliche Untersuchung, Überprüfung von Blut- und Urinwerten, Beratungsgespräch | einmalig |
ab 20 Jahre | Krebsfrüherkennung für Frauen: klinische Untersuchung gezielte Anamnese, Inspektion der genitalen Hautregion, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane, Befundmitteilung, mit anschließender diesbezüglicher Beratung, zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren: Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung, Inspektion der entsprechenden Hautregion | jährlich |
ab 20 bis 34 Jahre | Krebsfrüherkennung für Frauen: zusätzlich zur jährlichen klinischen Untersuchung: zytologische Untersuchung (Abstrich vom Gebärmutterhals) | jährlich |
ab 35 Jahre bis Lebensende | Krebsfrüherkennung für Frauen: zusätzlich zur jährlichen klinischen Untersuchung: Kombinationsuntersuchung aus HPV-Test und zytologischer Untersuchung (Abstrich vom Gebärmutterhals) | alle drei Jahre |
ab 35 Jahre | Gesundheitsuntersuchung für Männer und Frauen mit Schwerpunkt Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes: Anamnese, körperliche Untersuchung, Überprüfung von Blut- und Urinwerten, Beratungsgespräch | alle drei Jahre |
ab 35 Jahre | Untersuchung der Haut auf Hautkrebs für Frauen und Männer | alle zwei Jahre |
ab 45 Jahre | Krebsfrüherkennung für Männer: Tastuntersuchung der Prostata und der äußeren Genitale | jährlich |
ab 50 Jahre | Brustkrebsfrüherkennung durch das Mammografie-Screening; Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung: Röntgen der Brüste durch Mammografie | alle zwei Jahre bis einschließlich 69 Jahre |
ab 50 Jahre | Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen: Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl | jährlich bis einschließlich 54 Jahre |
ab 50 Jahre ab 55 Jahre | Darmkrebsfrüherkennung für Männer: zwei Darmspiegelungen Darmkrebsfrüherkennung für Frauen: zwei Darmspiegelungen | Im Abstand von 10 Jahren |
oder (nur wenn das Angebot zur Darmspiegelung nicht in Anspruch genommen wird) Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl | alle zwei Jahre | |
ab 65 Jahre | Screening auf Bauchaortenaneurysmen für Männer | einmalig |
Mammografie-Screening - unser spezielles Angebot für Sie
Am häufigsten sind Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren von Brustkrebsneuerkrankungen betroffen. Speziell für diese Altersgruppe gibt es das Angebot des Mammografie-Screenings: Es erfolgt nach festgeschriebenen Qualitätsregeln und wird in speziellen Untersuchungseinrichtungen durchgeführt. Zum Screening werden Sie von einer sogenannten Zentralen Stelle schriftlich eingeladen. Die Untersuchung stellt Ihnen der durchführende Arzt dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Wir erstatten Ihre Kosten eines Mammografie-Screenings, wenn Sie in der genannten Altersgruppe sind.
Bitte beachten Sie: Wünschen Sie im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Screening-Untersuchung darüber hinausgehende Leistungen, so sind diese nicht notwendige Verlangensleistungen. Der durchführende Arzt ist daher verpflichtet, Sie auf diese nicht erstattungsfähigen Verlangensleistungen hinzuweisen und diese in seiner Rechnung entsprechend zu kennzeichnen. Da Verlangensleistungen nicht notwendige Leistungen sind, können wir diese nicht erstatten.
Wichtig: Das Mammografie-Screening ersetzt nicht die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Frauenarzt - an dieser sollten Sie ebenfalls teilnehmen.
Schutzimpfungen
Bei einer Impfung werden abgeschwächte Erreger oder ihre Giftstoffe -sogenannte Toxine- gespritzt oder geschluckt. Diese sind soweit abgeschwächt, dass sie keine Krankheit mehr auslösen können, den Körper jedoch zur Bildung von Abwehrstoffen anregen. Wie bei einer natürlichen Erkrankung bildet der Organismus die sogenannten Antikörper, die ihn auch bei einer späteren Ansteckung mit dem Krankheitserreger schützen können. Dieser Schutz hält jedoch meist nur einige Jahre an - daher müssen Sie Ihre Impfungen regelmäßig auffrischen lassen.
Empfohlene Schutzimpfungen
Wir erstatten Ihre Kosten für die im Folgenden aufgelisteten Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und in der Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt sind:
Personengruppe | Impfung |
---|---|
für Säuglinge, Kinder und Jugendliche | Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Masern, Meningokokken Serogruppe C, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pneumokokken, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Rotaviren, Röteln, Tetanus, Varizellen (Windpocken) |
für Personen im Alter von 9 bis 14 Jahre | Humane Papillomaviren (HPV) – Gebärmutterhalskrebs |
für Personen über 60 Jahre und für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit, beispielsweise: Asthma, HIV-Infektion | Pneumokokken |
für Personen ab 60 Jahre für Personen ab 50 Jahre, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, beispielsweise:
| Herpes Zoster (Gürtelrose) |
für alle Altersgruppen | Influenza (Grippeschutzimpfung), Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – Zeckenbiss |
Die Kontrolle des Impfstatus ist in jedem Alter sinnvoll. Wir erstatten Ihre Aufwendungen für die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Ebenfalls erstatten wir alle notwendigen Auffrischimpfungen wie Tetanus und Diphtherie alle 10 Jahre in jedem Lebensalter.
Bitte beachten Sie: Kosten für Reiseschutzimpfungen übernehmen wir nicht.
Wissenswert: Da es in der Bundesrepublik keine Impfpflicht gibt, bleibt es Ihnen überlassen, wieweit Sie sich und Ihre Kinder durch Impfungen schützen. Wir empfehlen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
Unsere Leistungen
Die Einzelheiten zu den Vorsorgeuntersuchungen sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt:
- Kinder-Richtlinien,
- Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung,
- Krebsfrüherkennungs-Richtlinien,
- Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien,
- Schutzimpfungs-Richtlinien.
Für unsere Mitglieder der Gruppe A erfolgt die Behandlung auf Krankenversicherungskarte.
Unsere B-Mitglieder erhalten - wie bei ambulanter Behandlung - eine Rechnung.
Zuzahlung
Bei Impfungen entfällt Ihre Zuzahlung für den Impfstoff.
Wir beraten Sie
Wenn Sie Fragen zum Thema Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen haben, hilft Ihnen unsere Kundenberatung gerne weiter.